Sollte es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, zu mir in die Ordination zu kommen, sind Hausbesuche in Wien und Umgebung nach telefonischer Vereinbarung möglich. Dabei kann ich Ihnen vor allem die Möglichkeit eines Dauerkatheterwechsels (auch suprapubische Dauerkatheter, s.g. Cystofix) anbieten. Mehr zu Hausbesuchen >>
Als Wahlarzt kann ich Ihnen jene Zeit und Aufmerksamkeit bieten, die Sie vielleicht in einer überfüllten Kassenordination nicht erhalten können. Zudem entstehen Ihnen durch eine rasche und direkte Terminvereinbarung keine unnötigen Wartezeiten. Sie können sich mit Ihren Fragen und Problemen direkt an mich wenden. Dabei ist es mir ein großes Anliegen, dass Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen.
Durch meine Tätigkeit im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder kann ich Ihnen sowohl weiterführende Untersuchungen (z.B. Urodynamik, Blasenspiegelung, u.a.) sowie eventuell notwendige Operationen auch persönlich anbieten. Sehr gerne informiere ich Sie bereits im Vorfeld ausführlich über den geplanten Eingriff sowie den genauen Ablauf eines stationären Aufenthaltes im Krankenhaus.
Eine Überweisung vom praktischen Arzt oder einem anderen Fach- oder Wahlarzt ist nicht unbedingt erforderlich, kann aber bei entsprechender Fragestellung eine Diagnose und Therapieentscheidung vereinfachen.
Das Wahlarztsystem sieht keine direkte Verrechnung mit den Krankenkassen vor. Ihnen als Patient steht aber laut österreichischer Rechtslage eine Kostenrückerstattung zu. Im Anschluss an die Ordination erhalten Sie daher eine Honorarnote mit einer detaillierten Auflistung aller Einzelleistungen, die Sie dann zusammen mit der Zahlungsbestätigung unter Angabe Ihrer Bankverbindung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Höhe der Kostenrückerstattung richtet sich nach dem Wahlarzthonorar und dem Selbstbehalt der jeweiligen Krankenkasse und liegt zwischen 40% u. 100%.
Der Differenzbetrag zwischen Wahlarzthonorar und Kassentarif wird gegebenenfalls von einer Privatversicherung übernommen.
Auch als Wahlarzt habe ich eine Rezepturbefugnis. Dabei halte ich mich wie ein Kassenarzt an die Richtlinien der ökonomischen Verschreibung und an das Ampelsystem (grüne, gelbe, rote und no box). Sie können mein Wahlarztrezept wie ein Kassenrezept nach Bezahlung der Rezeptgebühr in jeder Apotheke einlösen.
Als Wahlarzt kann ich Ihnen jene Zeit und Aufmerksamkeit widmen, die für eine Abklärung des unerfüllten Kinderwunsches und der Zeugungsunfähigkeit des Mannes erforderlich sind.
Das Wahlarztsystem sieht keine direkte Verrechnung mit den Krankenkassen vor. Ihnen als Patient steht aber laut österreichischer Rechtslage eine Kostenrückerstattung zu. Im Anschluss an die Ordination erhalten Sie daher eine Honorarnote mit einer detaillierten Auflistung aller Einzelleistungen, die Sie dann zusammen mit der Zahlungsbestätigung unter Angabe Ihrer Bankverbindung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Höhe der Kostenrückerstattung richtet sich nach dem Wahlarzthonorar und dem Selbstbehalt der jeweiligen Krankenkasse und liegt zwischen 40% u. 100%.
Der Differenzbetrag zwischen Wahlarzthonorar und Kassentarif wird gegebenenfalls von einer Privatversicherung übernommen.
Erstmalige Vorstellung inkl. klinischer Untersuchung 150,00 EUR
ab der 2. Ordination 120,00 EUR
Aufklärungsgespräch Vasektomie inkl. klinischer Untersuchung 150,00 EUR
Vasektomie (Eingriff in örtlicher Betäubung) 600,00 EUR
Dauerkatheterwechsel im Rahmen eines Hausbesuches/ Pflegeheim 180,00 EUR
Telemedizinische Beratung 80,00 EUR
Rezepte / Verordnungen 15,00 EUR
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Facharzt für Urologie / F. E. B. U.
Vollbadgasse 1A
1170 Wien
Ordination Baden
Rosseggerstraße 4
2500 Baden
Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr
nach telefonischer Vereinbarung